Neue Filme und Serien kostenlos bei Filmpalast.to streamen ist laut EuGH-Urteil illegal
Bis vor dem Urteil beriefen sich User von Seiten wie Filmpalast.to immer wieder auf eine rechtliche Grauzone: Das beiläufige Zwischenspeichern der Videodaten im Cache eines Computers – so das Argument – sei im Gegensatz zum Herunterladen auf die Festplatte keine Kopie im Sinne des Urheberrechts.
Durch das Urteil von 2017 beendete der Europäische Gerichtshof sämtliche derartige Diskussionen und verpflichteteauch die Nutzer von Streaming-Diensten wie Filmpalast.to, vor dem Streamen eines Films oder einer Serie zu prüfen, ob der Stream aus einer offenbar illegalen Vorlage kommt.
Wer dennoch einen zweifelsfrei urheberrechtswidrigen Film- oder Serienstream ansieht, macht sich rechtlich angreifbar.
Juristen rechnen aber nicht mit einem auffälligen Anstieg an User-Abmahnungen, denn die Streaming-Anbieter betreiben ihre Server zumeist nicht in Deutschland und speichern User-IPs nicht. Die meisten Anbieter verlinken ohnehin auf die Seiten externer Videohoster, speichern die Filme und Serien also nicht selbst.
Privatpersonen drohen bei Abmahnungen bis zu 150€ Strafe, hinzu kommen Lizenzgebühren von bis zu zehn Euro pro Stream eines Films oder einer Serienepisode.